Ansprechpersonen:
Miriam Kratschmar (Jugendreferentin der Seelsorgeeinheit)
Telefon      0178 9201095
E-Mail        miriam.kratschmar@drs.de

Dietmar Glaubitz (Mitglied im KGR St. Petrus Tamm)
E-Mail        dietmar.glaubitz@drs.de

Stellungnahme des Kirchengemeinderates St. Petrus in Tamm zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche
Am 24. September 2018 sind von der Deutschen Bischofskonferenz die Zahlen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche offiziell bekannt gemacht worden. Obwohl wir schon wussten, dass es Missbrauch in der katholischen Kirche gibt, hat uns das Ausmaß – die Studie berichtet von über 3 600 betroffenen Kindern und Jugendlichen – zutiefst erschüttert.

Die im September 2023 vom Bistum Essen veröffentlichten Missbrauchsvorwürfe gegen den verstorbenen Kardinal Franz Hengsbach sind für uns unfassbar. Der Vertrauensvorschuss, den Eltern und Kinder den Priestern und kirchlichen Mitarbeitern entgegengebracht haben, ist in zahlreichen Fällen schamlos ausgenutzt worden. Den Opfern wurde nicht geglaubt. Die Täter wurden gedeckt und sie wussten das. Gerade auch diese Struktur hat den Missbrauch möglich gemacht.

Dies macht uns als Verantwortliche in der katholischen Kirche und gerade auch in unserer Kirchengemeinde St. Petrus in Tamm sehr betroffen und beschämt uns zutiefst. Aus unserer Sicht sind die Strukturen zu überdenken und auch Konsequenzen zu fordern. Dabei begrüßt der Kirchengemeinderat St. Petrus in Tamm die Einsetzung der Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, welche regelmäßig im Internet berichtet, siehe https://ak.drs.de/index.html

Hier vor Ort in Tamm haben wir uns schon seit einiger Zeit sowohl mit dem Thema Kindeswohl als auch dem der erwachsenen Schutzbefohlenen beschäftigt. Unser seit 01.01.2017 bestehendes Präventionskonzept wurde neu angepasst und der KGR hat dieses neu verabschiedet. Dabei müssen sich zu dessen Einhaltung alle Haupt- und Ehrenamtlichen verpflichten, die mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen arbeiten.

In unserer Kirchengemeinde St. Petrus wurde in diesem Zusammenhang eine Anlaufstelle für Betroffene und Verdachtsfälle neu einge­richtet. Darüber hinaus geht der Aufruf an uns alle, in unserem Umfeld erhöhte Wachsamkeit und Achtsamkeit diesem Thema gegenüber zu zeigen.

Der Kirchengemeinderat St. Petrus, Tamm


Beschlossene Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen in der Kirchengemeinde St. Petrus in Tamm

  • Alle Personen, die ehrenamtlich, nebenamtlich oder hauptamtlich Kinder, Jugendliche oder erwachsene Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder Kontakt mit ihnen haben (z.B. Gruppenleiter, Ministranten, Erstkommunion- und Firmvorbereitung, Mitglieder des Jugendausschusses, Sternsingerbegleitung, Kindergottesdienstteam, Leitungen und Helfer der Seniorenkreise, Nachbarschaftshilfe, Hospizgruppenmitglieder, etc.) müssen den „Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ unterschreiben.
  • Der Verhaltenskodex wird von der Ansprechperson für den jeweiligen Bereich bzw. der jeweiligen Gruppe bei den Mitgliedern eingeholt und an das Pfarrbüro weitergeleitet. Dort wird er so lange verwahrt, wie die betreffende Person in der Kirchengemeinde St. Petrus tätig ist. Er unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich aufbewahrt.
  • Alle Personen ab 16 Jahren, die Kinder oder Jugendliche über Nacht betreuen (z.B. Firmübernachtungen, Miniübernachtungen), müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Gebühr entfällt bei Ehrenamtlichen; bei Hauptamtlichen wird diese vom Dienstgeber getragen. Das Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
  • Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis wird von der betreffenden Person selbst beantragt und der Pfarramtssekretärin zur Einsicht vorgelegt. Die Einsicht wird von ihr dokumentiert.
  • Alle zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeug­nisses verpflichteten Personen haben zusätzlich eine Selbstauskunftserklärung abzugeben.
  • Die Selbstauskunftserklärung wird der Pfarramtssekretärin vorgelegt und wird im Pfarrbüro so lange verwahrt, wie die betreffende Person in der Gemeinde tätig ist. Die Selbstaus­kunftserklärung unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich aufbewahrt.
  • Die Ansprechpersonen für den jeweiligen Bereich sorgen dafür, dass alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen direkten Umgang haben, eine Schulung besuchen. Schulungstermine werden von der Kirchengemeinde St. Petrus regelmäßig angeboten. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung.
  • Eine Kopie der Schulungsbescheinigung wird im Pfarrbüro aufbewahrt, solange die Person für die Gemeinde tätig ist. Sie unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich aufbewahrt.
  • In einem Ablaufschema ist ersichtlich festgehalten, wie die Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall aussieht und welche Organisationen als Anlaufstelle genutzt werden können.
  • Wie im Ablaufschema vorgesehen, benennt der KGR nach seiner Wahl zum Präventionsteam Ansprechpartner aus dem KGR, die die Hauptamtlichen und die/den gewählte/n Vorsitzenden des KGR bei Verdachtsfällen unterstützen.
  • Das Präventionsteam ist verantwortlich dafür, dass regelmäßig Schulungen für neu hinzukommende ehrenamtliche Mitarbeiter/innen angeboten werden.
  • Die Pfarramtssekretärin ist für die Archivierung des Verhaltens­kodexes, der Selbstauskunftserklärung und der Schulungs­bescheinigung sowie für die Einsicht und die Dokumentation der Einsicht des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses zuständig.
  • Bei Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen zum Präventionskonzept "Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz­be­fohlenen Erwachsenen" in unserer Kirchengemeinde St. Petrus darf die betreffende Person nicht weiter in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Arbeit mit schutzbefohlenen Erwachsenen eingesetzt werden.
  • Jeweils zum Jahresende unterziehen die vom KGR bestimmten Ansprechpersonen das Präventionskonzept Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen in unserer Kirchengemeinde St. Petrus einer Revision und berichten in der folgenden KGR-Sitzung über das Ergebnis mit Vorschlägen zu eventuell notwendigen Anpassungen.
    Der KGR beschließt in dieser Sitzung dann das weitere Vorgehen.

Gültig ab Beschluss des Kirchengemeinderates vom 23. April 2024